Sorgerecht

  • Gemeinsame und alleinige elterliche Sorge
  • Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Abänderung von Entscheidungen und Vereinbarungen zum Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nach einer Trennung und Scheidung geht das Gesetz davon aus, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht behalten. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Entscheidungen zum Kindeswohl selbständig treffen.


Über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können die Eltern aber nur gemeinsam entscheiden. Dazu zählen beispielsweise Entscheidungen über die Art der Schule, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes oder Wohnsitzwechsel.

Das Sorgerecht wird einem Elternteil durch Beschluss eines Familiengerichts anvertraut. Die Entscheidung über die Sorgerechtszuteilung wird nach dem Wohl des Kindes getroffen. Kriterien dabei sind beispielsweise, ob sich der jeweilige Elternteil um das Wohl des Kindes kümmert, ob Stabilität in den Erziehungsverhältnissen besteht und vor allem, ab einem bestimmten Alter der Kindeswille.