Gebühren

Die Gebühren werden nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet. Meine Vergütung wird durch das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) nach Streitwert festgelegt. Zudem können die Kosten der Erstberatung je nach Rechtschutzversicherung erstattet werden.
Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Sollte ein Mandant ein geringes Vermögen besitzen oder ein niedriges Einkommen beziehen, kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
Die Verfahrenskostenhilfe gewährleistet, dass die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten vorerst durch den Staat übernommen werden. In einigen Fällen werden die Kosten dem Antragsteller ganz erlassen, in anderen wird dem Mandanten eine Ratenzahlung bis zu 48 Monatsraten garantiert.